Zoll 2021: Die wichtigsten Änderungen im Überblick

Zoll 2021: Die wichtigsten Änderungen im Überblick

Zoll 2021: Die wichtigsten Änderungen im Überblick

Mit 1.7.2021 fällt auf Basis einer Entscheidung der EU-Kommission die Freigrenze in Höhe von 22,- Euro für jede Lieferung aus einem Nicht-EU Land (z.B. USA, China, etc.) und es fallen Einfuhrabgaben an. Was bedeutet das für mich als Verbraucher*in? Darf ich jetzt nicht mehr bei günstigen chinesischen Online-Portalen shoppen?

Gleich vorweg: Natürlich können Sie weiterhin in allen Ländern shoppen, aus denen Sie bisher ihre Waren bezogen haben. Allerdings müssen Sie ein klein wenig aufpassen, um keine böse Überraschung zu erleben.

Bis jetzt war es einfach: Handyhüllen, Bücher oder Kleinteile für Bastler*innen konnten problemlos in einem Drittland (Land außerhalb der EU) gekauft werden. Lange Lieferzeiten nahm man gerne in Kauf, da der günstige Preis über die Wartezeit hinwegtröstete. Ab Anfang Juli ist für jede Lieferung Einfuhrumsatzsteuer zu bezahlen. Auch für Waren, die einen Wert geringer als 22,- Euro haben.

Wer muss Einfuhrabgaben zahlen?

Im Optimalfall verrechnet Ihnen der Versender diese Abgabe und stellt Sie in Rechnung. Wunderbar, für Sie gibt es nichts mehr zu tun, außer sich über Ihre Bestellung zu freuen.
Sollte das jedoch nicht der Fall sein, dann übernimmt das die Österreichische Post für Sie. Sie führt den Betrag an die Zollbehörde ab, Sie zahlen diesen Betrag dann, sobald die Sendung zugestellt wird. Hinzu kommt noch ein Zollstellungsentgelt für den dafür entstandenen Aufwand.

Fehlende Rechnung

Ein klein wenig aufwändiger wird es, wenn die Einfuhrumsatzsteuer nicht vom Versender abgeführt wurde, der Österreichischen Post jedoch kein Beleg über den Warenwert (z.B. Rechnung) zur Verfügung steht. In diesem Fall werden Sie als Empfänger*in kontaktiert um die notwendigen Dokumente beizustellen. Für diesen Aufwand und für die notwendige Zwischenlagerung Ihrer Bestellung wird das Bearbeitungs- und Lagerentgelt verrechnet.

Beispiel für fehlende Rechnung

Sie haben sie ergattert! Die unwiderstehliche Handtasche, nach der Sie seit Monaten suchen. Und das noch zu einem mehr als attraktiven Preis, bestellt bei einem Unternehmen in den USA. Die Handtasche kostet 100,- Euro, Versandgebühren fallen in Höhe von 25,- Euro an. Einziges Problem: Der*die Händler*in hat keine Einfuhrumsatzsteuer abgeführt und auch keine Rechnung beigelegt.

Was passiert? Die Sendung wird von der Post gelagert und ein*e Mitarbeiter*in wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen. Entweder per E-Mail oder postalisch werden Sie nach einer Rechnung gefragt. In den meisten Fällen werden Sie die Rechnung als PDF bereits auf ihrem PC gespeichert haben, per E-Mail oder auf dem Postweg erhalten haben. Sie leiten diese Rechnung an die Österreichische Post weiter. Dann geht alles seinen Lauf, die Einfuhrumsatzsteuer kann berechnet werden.

Einfuhrumsatzsteuer: (100,- Warenwert + 25,- Versand =125) 125 * 20 % = 25,- Euro
Importtarif Drittlandsendungen: 5,- Euro (In Planung vvs. gültig ab 01.07.2021)
Bearbeitungs- und Lagerentgelt: 24,- Euro

Das macht in Summe 54,- Euro, die im Zuge der Zustellung kassiert werden.

Fazit

Der Einkauf in Nicht-EU-Ländern ist weiterhin möglich. Um unliebsame Überraschungen zu vermeiden ist es ratsam Lieferant*innen auszuwählen, die bereits vorab die Einfuhrumsatzsteuer abführen bzw. den Rechnungsbeleg Ihrer Sendung beilegen.

Service Tutorial: Achtung Zoll – Darauf müsst ihr ab 1.7.2021 beim Online-Einkauf achten

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