Sendungen aus Drittstaaten: Was dabei zu beachten ist

Sendungen aus Drittstaaten: Was dabei zu beachten ist

Sendungen aus Drittstaaten: Was dabei zu beachten ist

Mit 1.7.2021 fällt auf Basis einer Entscheidung der EU-Kommission die Freigrenze in Höhe von 22,- Euro für jede Lieferung aus einem Nicht-EU Land (z.B. USA, China, etc.) und es fallen Einfuhrabgaben an. Was bedeutet das für mich als Verbraucher*in? Darf ich jetzt nicht mehr bei günstigen chinesischen Online-Portalen shoppen?

Gleich vorweg: Natürlich kannst du weiterhin in allen Ländern shoppen, aus denen du bisher deine Waren bezogen hast. Allerdings musst du ein klein wenig aufpassen, um keine böse Überraschung zu erleben.

Bis jetzt war es einfach: Handyhüllen, Bücher oder Kleinteile für Bastler*innen konnten problemlos in einem Drittland (Land außerhalb der EU) gekauft werden. Lange Lieferzeiten nahm man gerne in Kauf, da der günstige Preis über die Wartezeit hinwegtröstete. Ab Anfang Juli ist für jede Lieferung eine Einfuhrumsatzsteuer zu bezahlen. Auch für Waren, die einen Wert geringer als 22,- Euro haben.

Wer muss Einfuhrabgaben zahlen?

Im Optimalfall verrechnet dir der Versender diese Abgabe und stellt sie in Rechnung. Wunderbar, für dich gibt es nichts mehr zu tun, außer dich über deine Bestellung zu freuen.
Sollte das jedoch nicht der Fall sein, dann übernehmen wir das für dich. Wir führen den Betrag an die Zollbehörde ab, du zahlst diesen Betrag dann, sobald die Sendung zugestellt wird. Hinzu kommt noch ein Zollstellungsentgelt für den dafür entstandenen Aufwand.

Fehlende Rechnung

Ein klein wenig aufwändiger wird es, wenn die Einfuhrumsatzsteuer nicht vom Versender abgeführt wurde, uns jedoch kein Beleg über den Warenwert (z.B. Rechnung) zur Verfügung steht. In diesem Fall wirst du als Empfänger*in kontaktiert um die notwendigen Dokumente beizustellen. Für diesen Aufwand und für die notwendige Zwischenlagerung deiner Bestellung wird das Bearbeitungs- und Lagerentgelt verrechnet.

Beispiel für fehlende Rechnung

Du hast sie ergattert! Die unwiderstehliche Handtasche, nach der du seit Monaten suchst. Und das noch zu einem mehr als attraktiven Preis, bestellt bei einem Unternehmen in den USA. Die Handtasche kostet 100,- Euro, Versandgebühren fallen in Höhe von 25,- Euro an. Einziges Problem: Der*die Händler*in hat keine Einfuhrumsatzsteuer abgeführt und auch keine Rechnung beigelegt.

Was passiert? Die Sendung wird von uns gelagert und ein*e Mitarbeiter*in wird sich mit dir in Verbindung setzen. Du wirst entweder per E-Mail oder postalisch nach einer Rechnung gefragt. In den meisten Fällen wirst du die Rechnung als PDF bereits auf deinem PC gespeichert haben, per E-Mail oder auf dem Postweg erhalten haben. Du leitest diese Rechnung an uns weiter. Dann geht alles seinen Lauf, die Einfuhrumsatzsteuer kann berechnet werden.

Da sich die Tarife immer ändern können, findest du die aktuellen Richtlinien hier:

Weitere Infos hier

Fazit

Der Einkauf in Nicht-EU-Ländern ist weiterhin möglich. Um unliebsame Überraschungen zu vermeiden ist es ratsam Lieferant*innen auszuwählen, die bereits vorab die Einfuhrumsatzsteuer abführen bzw. den Rechnungsbeleg deiner Sendung beilegen.

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