Überquellender Briefkasten? Nicht mit dem Urlaubsfach

Überquellender Briefkasten? Nicht mit dem Urlaubsfach

12. April 2023

Überquellender Briefkasten? Nicht mit dem Urlaubsfach

Endlich kein Chaos mehr im Postfach – Das Urlaubsfach schafft Abhilfe!

Du bist länger nicht da und möchtest nicht, dass deine Post sich im Briefkasten stapelt oder Behörden sich über eine ausbleibende Antwort wundern? - Die Services der digitalen Post sind zur Stelle! Wir bewahren deine Post sicher auf und stellen diese auf Wunsch nach deinem Urlaub zu.

Mann paddelt mit Boot und Hund über den See

Wie richtige ich mein Urlaubsfach ein?

Dein Urlaubsfach lässt sich ganz einfach online,in deiner Postfiliale oder einem Post Partner einrichten. Damit dein Urlaubsfach auch rechtzeitig aktiv ist und korrekt funktioniert gilt es einige Dinge zu beachten:

  • Die Deadline für das Beantragen des Urlaubsfachs ist spätestens drei Arbeitstage vor Urlaubsbeginn. Wir brauchen diesen Vorlauf, um dein Urlaubsfach einzurichten.
  • Gib sowohl die Adresse sowie die Personen an, deren Post im Urlaubsfach gelagert werden soll (das ist wichtig, wenn du in einem Mehrpersonenhaushalt, z.B. einer WG, wohnst).
  • Wähle die Sendungsarten, die in dein Urlaubsfach zugestellt werden sollen.
  • Mach dir außerdem Gedanken dazu, wie du die Sendungen nach deiner Rückkehr erhalten willst: Du kannst die Sendungen bequem zu dir nach Hause zustellen lassen oder in deiner Benachrichtigungsfiliale abholen.

Du kannst übrigens bestehende Aufträge vor Ablauf jederzeit verlängern. Bitte beachte aber, dass ein Urlaubsfach nur für maximal 28 Tage beauftragt werden kann.

Kein Stress mit versäumten Behörden-Fristen mit der Abwesenheitsmitteilung

Du brauchst kein Urlaubsfach aber möchtest sicherstellen, dass du während deiner Abwesenheit, keine behördlichen Fristen verpasst? Dann solltest du uns unbedingt über deine Ortsabwesenheit informieren! Mit der Abwesenheitsmitteilung, werden RSa- und RSb-Briefe, die während deiner Abwesenheit für dich eintreffen, an den Absender mit dem Vermerk "ortsabwesend" zurückgeschickt. Die Behörde sendet das Schriftstück dann erst nach Ablauf deiner Ortsabwesenheit erneut an dich, so dass die Frist erst ab diesem Zeitpunkt zu laufen beginnt.

Wenn auch du eine Ortsabwesenheitserklärung abgeben möchtest, kannst du diese kostenlos und für eine maximale Laufzeit von einem Jahr beantragen.

 

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