<![CDATA[Unsere Post. » Geschickt wie du]]> https://unsere.post.at/ Sat, 27 Apr 2024 08:38:51 +0200 Zend_Feed de_AT http://blogs.law.harvard.edu/tech/rss <![CDATA[Ein Paket richtig beschriften und versenden]]> https://unsere.post.at/geschickt-wie-du/ein-paket-richtig-beschriften-und-versenden,196.html Paket richtig beschriften und versenden – So geht's

Auch wenn man es nicht glauben mag, aber der komplette Prozess des Paketversandes und der Zustellung ist sehr komplex. Fehlerquellen können also überall liegen. Wie du als Absender*in sichergehen kannst, dass dein Paket für seine Reise richtig vorbereitet ist, erfährst du in diesem Beitrag.

Mein Paket perfekt vorbereiten – damit es auch sicher ankommt

Schritt 1: Das sichere Verpacken deines Pakets oder Päckchens

Einfach einen alten Karton schnappen, Sendung rein und fertig? Lieber nicht! Die richtige Verpackung für deinen Inhalt stellt sicher, dass alles heil ankommt. Denn dein Paket wird während des Logistikprozesses verschiedenen Einflüssen ausgesetzt, wie beispielsweise maschinellen Belastungen im Logistikzentrum und dem Gewicht von anderen Paketen im Zustellfahrzeug.

Aber wie wählst du nun die richtige Verpackung für deinen Inhalt? Mit der optimalen Verpackung sind folgende Paketkomponenten gemeint: die Außenverpackung, Innenverpackung sowie der Verschluss. Dazu ist zunächst eine stabile, intakte Außenverpackung wichtig (die natürlich trotz allem gebraucht sein kann). Bei empfindlichen, schweren oder durchstoßfähigen Produkten wird mindestens ein 2-welliger Karton empfohlen.

Die richtige Größe für deinen Zweck zu finden, ist ebenfalls essenziell. Du solltest keine zu kleine Verpackung wählen. Fülle den restlichen Raum lieber mit ein wenig Füllmaterial auf und gehe sicher, dass alles gut fixiert ist. Dadurch wird deine Sendung auch bei holprigeren Transportwegen nicht beschädigt. Dabei solltest du aber immer auch beachten, dass nicht alle Materialien für alle Transportwege geeignet sind. Versendest du dein Paket ins Ausland, so kann es vorkommen, dass Flugstrecken inkludiert sind. Der Unterdruck im Flugzeugfrachtraum hebelt z.B. die Wirkung von Luftpolsterfolien aus und die Ware ist nicht mehr ausreichend geschützt.

Abschließend solltest du sichergehen, dass dein Paket ordentlich verschlossen ist. Nutze z.B. lieber einen dicken Streifen Paketband anstatt eines dünnen Streifen Klebestreifens, damit das Paket nicht während des Transports versehentlich wieder aufgeht.

Allgemein gilt als Faustregel fürs richtige Verpacken: Der Inhalt muss nach freiem Fall aus 80 cm auf einen harten Untergrund unbeschädigt bleiben und einem Stapeldruck von rund 80 kg standhalten. Dann ist dein Paket optimal verpackt.

Mehr zum optimalen Verpacken findest du auf unserer Website.

 

Schritt 2: Paket beschriften und richtig adressieren – so einfach geht’s

Korrektes Adressieren beschleunigt die Zustellung. Falls du eine gebrauchte Verpackung wiederverwendest, solltest du zunächst alle alten Etiketten entfernen. Die Anschrift (also die Empfängeradresse) bringst du rechts unten an. Beim Beschriften des Pakets wird die Absenderadresse üblicherweise in der linken oberen Ecke des Pakets oder Etiketts angegeben. Diese sollte ebenfalls vollständig sein und folgende Informationen beinhalten:

  • Vor- und Nachname des Absenders
  • Straße und Hausnummer
  • Postleitzahl und Ort
  • Land (falls relevant)

UNSER TIPP: Schreibe deine Adresse immer direkt aufs Paket, wenn du ein Paket beschriftest! Falls dein Paket trotz all deiner Vorsichtsmaßnahmen nicht zustellbar ist, stellst du so sicher, dass es wieder zu dir zurückkommt.

Achte beim Adressieren außerdem auf die folgenden Punkte:

  • Inhalt linksbündig anbringen
  • Abstand zwischen Postleitzahl und Bestimmungsort (kein Bindestrich)
  • Bei Auslandssendungen Bestimmungsort und Bestimmungsland in Großbuchstaben
  • Verwende beim Paket beschriften ausschließlich diese Sonderzeichen:
    • (.) Punkt
    • (,) Beistrich
    • (‘) Apostroph
    • (&) kaufmännisches „und“
    • (/) Schrägstrich
    • (-) Mittelstrich (Bindestrich, Minus)

Das kann dann zum Beispiel so aussehen:

Franz Mustermann
Musterstraße 123
1010 Wien
ÖSTERREICH

Das Land musst du allerdings nur aufschreiben, wenn das Paket ins Ausland gesendet wird.

Auswahl des richtigen Etiketts oder Stiftes

Wenn du als Etikett keinen Vordruck verwendest, nutze ein weißes Etikett und einen dauerhaften Marker, um die Adressinformationen auf das Etikett zu schreiben.

Du kannst dein Paket natürlich auch ohne Verwendung eines entsprechenden Aufklebers beschriften.

Wichtig ist immer: die Daten müssen gut lesbar und am besten auf neutralem Hintergrund angebracht sein. Wenn du keine Paketmarke verwendest, sondern selbst die Adresse anbringst (handschriftlich oder mit eigenem Druck), achte darauf, dass keine Farbkontraste verwendet werden, welche die Adresse schlecht lesbar machen.

Du kannst alternativ auch eine Paketmarke ausdrucken und auf dem Paket anbringen. Dann musst du lediglich darauf achten, dass du die Marke zentral und ohne Falten aufklebst.

Wenn du zerbrechliche Materialien in deinem Paket verschickst, dann solltest du das mit dem entsprechenden Label ebenfalls markieren. Deutliche Hinweise wie “Zerbrechlich”, “Oben halten” oder “Nicht stapeln” können dabei helfen, Beschädigungen beim Transport zu vermeiden. Ausführliche Tipps und Beispiele dafür findest du auch auf unserer Website!

 

Schritt 3: Platzierung des Etiketts

Das Etikett sollte auf der größten Oberfläche des Pakets angebracht werden, idealerweise auf der Seite, die beim Transport oben liegt. Vermeide, das Etikett über Kanten oder zu nah am Rand zu kleben, da es sonst beschädigt werden oder abreißen könnte.

 

Schritt 4: Das Verschicken

Jetzt hast du es fast geschafft und das Paket ist richtig beschriftet. Überprüfe trotzdem noch einmal alle Angaben zu der Empfängeradresse, aber auch zu deiner Absenderadresse und stelle sicher, dass das Paket gut zugeklebt ist. Passt alles? Dann ist dein Paket jetzt bereit für den Versand! Dazu kannst du an eine Poststelle deiner Wahl gehen und die Sendung dort abgeben. Wenn du dein Paket mit einer Paketmarke versehen hast und den Abholservice nutzt, kannst du es auch bequem von zuhause aus abholen lassen. Möchtest du den Weg des Pakets nachverfolgen? Dann bitte unsere Mitarbeiter*innen um eine Sendungsverfolgungsnummer. So kannst du sehen, wann es bei der Zieladresse angekommen ist.

Frau hinter großem Paket

Übrigens: In unserem Post Podcast (aka Postcast) findest du noch viel mehr Infos rund um den Paketversand! In den sieben Folgen geht das Packerl auf Reisen und trifft dabei spannende Menschen, die bei der Post verschiedene Arbeitsgebiete abdecken: Von Kundenservice über LKW-Fahrer*innen bis zu Logkistikmitarbeiter*innen ist alles dabei.

Wenn du Lust hast mehr zu erfahren höre gern rein, entweder auf unserer Seite oder über Spotify.

 
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Thu, 25 Apr 2024 09:46:00 +0200
<![CDATA[Mit MEINE MARKE wird der Black Friday zum Black Friyay!]]> https://unsere.post.at/geschickt-wie-du/mit-meine-marke-wird-der-black-friday-zum-black-friyay,191.html Von Nikolaus bis Christkind: Jetzt bekommen alle ihre eigene Marke!

Auf die Fotos, fertig, los!

Wir finden die bevorstehende besinnliche Zeit ist der ideale Zeitpunkt, unsere Liebsten mit unseren Lieblingsfotos zu überraschen. Dabei ist es ganz egal, ob das Foto aus einem alten Fotoalbum abfotografiert oder aus der Fotogalerien des Smartphones herausgesucht wurde. Ein Foto zeigt stets, wie lieb man jemanden hat. Und als Dekoration eines schönen Briefes oder einer schönen Postkarte machen sie sich ganz besonders gut.

Freude verschicken: mit einer ganz persönlichen Briefmarke

Es gibt ganz viele Familienmitglieder und Lieblingsmenschen, mit denen man dank Post verbunden bleiben kann. Daher haben wir mit MEINE MARKE die Möglichkeit geschaffen, ganz besondere Geschenke zu gestalten: einfach mit den eigenen Fotos personalisierte Briefmarken erstellen und die Herzen der Liebsten gewinnen. Dazu passt am besten auch eine individuelle Post- oder Grußkarte gestaltet mit unserem Post KartenStudio. Finde auch hier unsere Black Friday Angebote!

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Fri, 17 Nov 2023 10:16:00 +0100
<![CDATA[Post Adressänderung: Du ziehst um und deine Post auch]]> https://unsere.post.at/geschickt-wie-du/post-adressaenderung-du-ziehst-um-und-deine-post-auch,187.html Ein Umzug steht an, aber was passiert mit meiner Post?

Wem von uns ist das Problem nicht bekannt: Du ziehst um und auch deine Post will nach Hause. Aber wie funktioniert das eigentlich? Was muss ich tun, dass meine Post auch mein neues zu Hause kennt? All das ist gar kein Problem, denn mit einem Post Nachsendeauftrag bzw. mit der Post Adressänderung kannst du deine Post ganz einfach in dein neues zu Hause liefern lassen.

Die Notwendigkeit deiner Postumleitung betrifft nicht nur dich, sondern auch deine Vertragspartner. Dieser Prozess ist von großer Bedeutung, um sicherzustellen, dass die Kommunikation reibungslos und effizient verläuft.

Was ist zu tun bei einer Adressänderung

Wer umzieht, hat vieles zu Organisieren. Dazu gehört auch dafür zu sorgen, dass die Post an der neuen Adresse ankommt. Daher solltest du die Adressänderung wichtigen Vertragspartnern, Familie und Freunden im Voraus mitteilen. So können Briefe, Päckchen und Pakete von den Absendern direkt an dich adressiert werden. Ist es beispielsweise nicht möglich, alle zu benachrichtigen bzw. vergisst man manche Vertragspartner, dann sind Nachsendeanträge also in jedem Fall sinnvoll. Mit nur einem Formular kannst du diesen beantragen. Das heißt all deine Vertragspartner können dich weiterhin erreichen. Dein Nachsendeauftrag kann ab drei Monate und maximal bis zu 12 Monate in Anspruch genommen werden.

Wann sollte ich den Nachsendeauftrag stellen?

Der Nachsendeauftrag sollte frühzeitig gestellt werden. Es empfiehlt sich den Antrag ca. zwei bis drei Wochen, mindestens aber drei Tage vor dem gewünschten Nachsendungsbeginn zu stellen. So werden alle Sendungen, die an die alte Adresse gesendet werden sollen, rechtzeitig erfasst. Die Briefe erhalten die neue Adresse und werden an diese weitergeleitet.  Gut zu wissen: Der Brief kann dadurch ein paar Tage länger auf dem Weg sein und etwas später an der neuen Adresse eintreffen.

Wann ist eine Nachsendung nicht möglich?

Verfügt der Absender auf dem Umschlag „Nicht nachsenden” oder „Bei Umzug mit neuer Anschrift zurück” greift der Nachsendsungsauftrag nicht.  Weitere Sendungsarten können ausgeschlossen sein, wie zum Beispiel:

  • Tageszeitungen
  • Magazine oder Expresssendungen

Wie genau funktioniert der Nachsendeauftrag

Steht eine Adressänderung an, dann kümmert sich die Post.at um deine Post-Weiterleitung.

Bei deinem Umzug sorgt der Nachsendeauftrag dafür, dass eine Post-Weiterleitung deiner Briefsendungen, Zeitschriften, Päckchen und /oder Pakete an die neue Adresse eingerichtet wird. Du kannst Briefe und Päckchen sowohl im Inland als auch ins Ausland nachsenden. Pakete kannst du nur im Inland nachsenden.

Um den Nachsendeauftrag einzurichten, gehst du folgendermaßen vor:

  1. Am einfachsten kannst du über das Online-Formular den Antrag ausfüllen. Andernfalls kannst du auch in die nächste Postfiliale/Post Partner und deinen Nachsendeauftrag dort stellen.
  2. Als nächstes gibst du den Grund an: beispielsweise Umzug oder vorübergehende Abwesenheit.
  3. Der gewünschte Zeitraum darf auch nicht fehlen. (mindestens drei bis maximal 12 Monate sind möglich)
  4. Dann gibst du deine bisherige Adresse und alle Personen für die der Nachsendeauftrag gelten soll an.
  5. Im Anschluss nennst du deine Zieladresse.
  6. Es verbleibt nur noch ein letzter Schritt. Hier wählst du aus, welche Sendungsarten nachgesendet werden sollen.

Im Bezahlvorgang kannst du auswählen mit welcher Zahlungsmethode du bezahlen möchtest. Dann ist der Antrag abgeschlossen. Die Preise bei der Antragsstellung können variieren. Nachsendeaufträge im Inland kosten für drei Monate 16,90 € und für das Ausland 22,90 €. Weitere Preisauskünfte findest du hier.

Glückwunsch, und schon hast du deinen ersten Nachsendeauftrag erfolgreich abgeschlossen. Nun bleiben wahrscheinlich noch 100 andere To do´s übrig für deinen reibungslosen Umzug, aber ein wichtiger Teil ist mit der Adressäderung bereits geschafft.

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Mon, 06 Nov 2023 00:00:00 +0100
<![CDATA[Paket hängt beim Zoll – Was kann ich tun?]]> https://unsere.post.at/geschickt-wie-du/paket-haengt-beim-zoll-was-kann-ich-tun,185.html Immer wieder kommt es vor, dass eine Sendung am Zoll liegt und Kundin*innen den Eindruck bekommen, das Päckchen wäre „steckengeblieben“. Um euch eine Hilfestellung zu diesem Problem zu geben, haben wir ein ausführliches Interview mit Manuel geführt. Manuel arbeitet schon seit 5 Jahren im Fachbereich Zoll bei der Österreichischen Post. In acht fesselnden Fragen erzählt er uns, was im oben genannten Fall zu tun ist und wie man sich am besten verhalten soll.

Hallo lieber Manuel, Du arbeitest im Fachbereich Zoll bei der Österreichischen Post. Kannst du uns einmal grob erklären, wie dein Arbeitsalltag aussieht und was zu deinen konkreten Aufgaben gehört?

Den Großteil meines Arbeitstages widme ich neuen Projekten und Lösungen für unsere Kund*innen im Bereich Zoll. Warenimporte aus Ländern außerhalb der Europäischen Union nehmen zu und unsere Kund*innen haben diesbezüglich auch besondere Bedürfnisse, die befriedigt werden müssen, um in unserem kompetitiven Geschäftsfeld mit unseren Mitbewerber*innen mithalten zu können. In der verbleibenden Zeit unterstütze ich die Kolleg*innen im operativen Bereich, um Unklarheiten oder «Spezialfälle» aus dem Tagesgeschäft zu klären.  

Wie bist du zu deinem Beruf gekommen und seit wie vielen Jahren bist du schon dabei?

Ich habe bereits im Rahmen meiner Ausbildung zum Speditionskaufmann erste Erfahrungen im Bereich Zoll sammeln dürfen und war später auch einige Jahre im Zollbüro einer großen Spedition tätig. Nach meinem Bachelorstudium zum „Sport-, Kultur- und Veranstaltungsmanager“ und einem kurzen Ausflug in die Veranstaltungsbranche bin ich vor 5 Jahren nach Wien übersiedelt und arbeite seither in der Unternehmenszentrale der Österreichischen Post.

Man liest immer häufiger, dass Pakete am Zoll hängen bleiben. Wann kommt der Zoll überhaupt ins Spiel? Gibt es Unterschiede zwischen Sendungen aus EU-Ländern und aus anderen Ländern?

Warensendungen, die aus dem Drittland (außerhalb der Europäischen Union) nach Österreich kommen, müssen dem Zoll gestellt werden und sind abgabenpflichtig. Bis zu einem Warenwert von 150,- € pro Sendung fällt die Einfuhrumsatzsteuer an, über 150,- € Warenwert Einfuhrumsatzsteuer und Zoll. Für EU-Länder gilt das nicht.

Muss ich bei jeder Sendung aus dem Ausland damit rechnen, dass das Paket am Zoll hängen bleibt?

Nein, es müssen nur Warensendungen aus dem Drittland der Zollbehörde gestellt werden. Und generell bleiben Sendungen nicht im „Zoll stecken“, die Zollabfertigung funktioniert bei Verfügbarkeit aller für die Verzollung notwendigen Daten sehr gut und auch schnell.  

Woran kann es liegen, dass Sendungen am Zoll „hängenbleiben“?

Zeitverzögerungen kommen meist aufgrund von fehlenden Daten oder unplausiblen Wertangaben (Stichwort: Unterfakturierung) zustande.

Des Weiteren haben wir als Post die behördliche Vorgabe im Rahmen eines eigenen Risikoprofils Sendungen, auf die darin befindlichen Waren genau zu überprüfen. Diese Überprüfungen erfolgen im Rahmen eines zufälligen Stichprobensystems. Natürlich hat auch die Zollbehörde ein Risikoprofil, um verdächtige Sendungen einer Kontrolle zu unterziehen. Produktpiraterie ist speziell bei Sendungen aus dem asiatischen Raum ein großes Thema. Hier kommt es oft vor, dass die Zollbehörde vermeintlich gefälschte Markenware einer genauen Kontrolle unterzieht.

Gibt es einen Fall, in dem ich meine Sendung persönlich abhole und muss ich dann mit Extrakosten rechnen?

Eine Abholung der Sendung bei der Zollbehörde ist nicht möglich. Die Sendung wird nach einer stattgefundenen Kontrolle und Freigabe durch die Behörde wieder der Österreichischen Post übergeben und anschließend in die Zustellung gebracht, insofern es zu keiner Maßnahme kommt, die einer Ausfolgung an den Empfänger entgegensteht, wie z.B. die Beschlagnahmung der Sendung (Produktpiraterie oder sonstige Einfuhrverbote) durch die Behörde.

Extrakosten für den/die Empfänger*in kommen im Falle von fehlenden oder mangelhaften Daten zustande. In diesen Fällen muss die Post den/die Empfänger*in kontaktieren, um die fehlenden Daten zu besorgen, dieser Prozess ist kostenintensiv und daher müssen wir diese Kosten an unsere Kund*innen weitergeben.

Wie kann ich denn bestenfalls vermeiden, dass meine Sendung am Zoll stecken bleibt?

Der/Die Absender*in muss die für die Zollstellung notwendigen Daten und Informationen vollständig und wahrheitsgetreu angeben. Dies gilt sowohl für die Absender im Drittland (Länder außerhalb der Europäischen Union), welche Sendungen nach Österreich schicken, als auch für inländische Versender im Zuge ihrer Exporte in ein Drittland.

Kann ich mich im Fall der Fälle an den Post-Kundenservice wenden?

Ja natürlich! Das Post-Kundenservice ist immer für unsere Kund*innen und deren Anliegen da.  

Vielen Dank für deine Mühe😊

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Tue, 17 Oct 2023 11:13:00 +0200
<![CDATA[Gelber Zettel von der Post: Alles rund um die Abholung]]> https://unsere.post.at/geschickt-wie-du/gelber-zettel-von-der-post-alles-rund-um-die-abholung,183.html Gelber Zettel im Briefkasten vs. elektronische Benachrichtigung

Leider kann man nicht immer bewerkstelligen zum Zeitpunkt einer erwarteten Lieferung zuhause zu sein, um das lang herbeigesehnte Paket anzunehmen. Glücklicherweise ist das überhaupt kein Problem, denn die Sendung wird im Anschluss der versuchten Lieferung in einer Abholstation hinterlegt, in der sie anhand des gelben Zettels der Post oder der elektronischen Benachrichtigung jederzeit – völlig unabhängig von den Öffnungszeiten – abgeholt werden kann.

Der Gelbe Zettel – Die physische Zustellbenachrichtigung

Treffenderweise wird die Zustellbenachrichtigung der Österreichischen Post liebevoll „Gelber Zettel“ genannt. Dieser enthält alle wichtigen Informationen rund um das Paket, das nicht übergeben werden konnte und deren Abholung.

Mit dem Gelben Zettel hast du alle Informationen rund um dein Paket und dessen Abholung an der Hand. Zu den Nachteilen gehört, aber natürlich, dass man die Zustellbenachrichtigung nicht immer bei sich hat und dadurch weniger flexibel sein kann. Außerdem kann sie beschädigt, verschmutzt oder unvollständig ausgefüllt sein und im schlimmsten Fall sogar vergessen werden oder versehentlich im falschen Postfach landen, auch wenn unsere Paketboten selbstverständlich stets bemüht sind, alles richtig zu machen.

Gelben Zettel verloren – was nun?

Ganz gleich, aus welchen Gründen – wurde das Paket definitiv zugestellt, ist jedoch der Gelbe Zettel nicht vorhanden, muss zunächst geklärt werden, wo das Paket zur Abholung bereitsteht. Falls es sich in einer Filiale befindet, reicht es, die Sendungsnummer und einen Lichtbildausweis vorzuzeigen. Befindet sich die Sendung in der Abholstation, kann das Post-Kundenservice gegen Vorweis eines Lichtbildausweises, den Abholcode digital übermitteln. Wurde die Sendung abgestellt oder einer anderen Person zugestellt, muss über das Post-Kundenservice ermittelt werden, wo sich die Sendung befindet. Ist der Name des*der Ersatzempfänger*in bekannt, darf dies der empfangenden Person bekanntgegeben werden.

Mit der e-Benachrichtigung den Gelben Zettel online erhalten

Seit einigen Jahren erhalten die Empfänger*innen zusätzlich zum „Gelben Zettel“ auch noch die sogenannte „e-Benachrichtigung“, eine kostenlose digitale Benachrichtigung via E-Mail oder über die Post-App, die für die Abholung eingesetzt werden kann. Voraussetzung für die „e-Benachrichtigung“ ist, dass von dem*der Versender*in elektronische Daten zum versendeten Paket zur Verfügung gestellt werden (mindestens Name und Adresse). Des Weiteren muss uns die E-Mail-Adresse des Empfängers bekannt sein, an die der „digitale Gelben Zettel“ zugestellt werden soll. Die wiederum kann folgendermaßen bekanntgegeben werden: 

  • Der*die Versender*in übermittelt sie mit den elektronischen Daten.
  • Bei registrierten Post Kund*innen werden die durch den*die Versender*in elektronisch zur Verfügung gestellten sendungsbezogenen Daten, wie Name und Adresse mit den Registrierungsdaten Deines Post Accounts abgeglichen. Bei einem positiven Datenabgleich wird die e-Benachrichtigung an die in Deinem Post Account hinterlegte E-Mail-Adresse gesendet. Außerdem wir so der Gelbe Zettel auch in Deiner Post App angezeigt.

Vorteile der e-Benachrichtigung bei der Post

Da man die e-Benachrichtigung direkt via App oder Mail ans Smartphone bekommt hat man sie stets griffbereit. Dein Paket kannst du so jederzeit – ohne Umwege – abholen. Sollte es Dir doch einmal nicht möglich sein Dein Päckchen selbst abzuholen, kannst du die e-Benachrichtigung einfach weiterleiten und damit eine andere Person zur Abholung berechtigen.

Zusätzlich bietet die e-Benachrichtigung, je nachdem, ob die Zustellung via App oder Mail stattfindet, praktische Services, die Dir das Leben erleichtern können.

  • Die Möglichkeit der Paketumleitung
  • Statusänderungen werden zeitnah via Push-Notification kommuniziert
  • Die Mitteilung eines ungefähren Zeitfensters für die Zustellung
  • Die Tätigung von Vorausverfügungen, wie z.B. Umleitungen, Abstellmöglichkeiten sowie die Angabe eines Wunsch-Tages für die Lieferung

Die Postabholung nach Benachrichtigung

Es ist absolut kein Thema, wenn man eine Zustellung einmal nicht persönlich annehmen kann, denn glücklicherweise bietet die Österreichische Post zahlreiche Möglichkeiten, die eine unproblematische Abholung ermöglichen. Egal ob mit der e-Benachrichtigung über die Post App, den klassischen Gelben Zettel oder mit der Sendungsnummer – wir stellen sicher, dass Du und Dein Paket zusammenfinden.

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Mon, 21 Aug 2023 13:14:00 +0200
<![CDATA[Falsche Adresse bei Brief und Paket, was nun?]]> https://unsere.post.at/geschickt-wie-du/falsche-adresse-bei-brief-und-paket-was-nun,181.html Falschzustellungen und falsche Adressierungen richtig handhaben

Egal ob Falschzustellungen oder falsche Adressierungen, zu Problemen mit der Adresse kann es immer wieder kommen. Wie du mit den beiden Fällen umgehst und korrekt handelst, verraten wir dir in diesem Beitrag.

Der richtige Umgang mit Falschzustellungen

Umzug, Zuzug, unübersichtliche Beschriftung des Briefkastens – es sind verschiedene Gründe, die manchmal dazu führen, dass Post im falschen Briefkasten landet.

Falls es mal vorkommt, dass bei dir fremde Post landet, ist es vor allem wichtig, dass du die Post in keinem Fall öffnest. Es lohnt sich deshalb immer ein vorsorglicher Blick auf das Feld mit der Empfangsadresse.

Ein Falscheinwurf passiert in den häufigsten Fällen bei Nachbarn mit ähnlichen Namen. Wohnst du in einem Mehrfamilienhaus, lohnt es sich zunächst einen Blick auf die anderen Wohnparteien zu werfen. Vielleicht wirst du hier schon fündig. Bist du dir jedoch unsicher, sollte in diesem Fall die Sendung bei der nächsten Filiale oder dem Post Partner abgegeben werden. Falls es in der Nähe einen Postbriefkasten gibt, kannst du die Falschzustellung auch dort einwerfen. Denke bitte daran, keine Sendungen auf dem Briefkasten abzulegen, da sie somit für andere Personen zugänglich sind.

Nur im Ausnahmefall kann die Abholung der Sendung über das Post-Kundenservice angestoßen werden.

Falsche Adresse angegeben – was mach ich jetzt?

Die beste Freundin, der Bruder oder die Oma haben Geburtstag und das Geschenk liegt schon zum Versenden bereit. Das Paket ist frankiert und in einer Postfiliale abgegeben, das To-do im Kopf abgehakt und dann fällt dir plötzlich ein: die Empfangsperson ist vor kurzem ein paar Häuser weiter gezogen und nun stimmt die Hausnummer nicht mehr! Du hast aus Versehen die falsche Adresse angegeben, was nun?

Hast du deine Sendung – wie in unserem Beispiel – in einer Filiale abgegeben und der Adressierungsfehler wird direkt nach der Aufgabe entdeckt, dann ist die Korrektur unter Umständen in der Filiale noch möglich. Ist es dafür bereits zu spät, jedoch die Sendung noch nicht in Zustellung, kann der*die Absender*in die Adressberichtigung schriftlich an das Post-Kundenservice mitteilen. Wende dich dazu im besten Fall über das Kontaktformular an uns! Für eine erfolgreiche Adressänderung brauchen wir folgende Dinge:

  • Aufgabeschein
  • Lichtbildausweis
  • Korrektur der Adresse

Im besten Fall gibst du alle Daten mit an, die bei Sendungsaufgabe angegeben bzw. erhalten hast, so kann die Adressberichtigung am einfachsten zugeordnet werden.

Leider können auf diesem Weg nur geringfügige Änderungen an der Adresse berichtigt werden. Darunter fallen vor allem Namen und Hausnummern. Für größere Änderungen oder auch Rücksendungen gibt es keine Adresskorrekturen. Ein Tipp von uns: Gib immer auch deine Absende Adresse an. So kann auch wenn du ein Paket an die falsche Adresse geschickt hast die Sendung wieder zu dir zurückkehren.

 

 
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Wed, 09 Aug 2023 14:29:00 +0200
<![CDATA[Was ist Phishing und woran erkenne ich es?]]> https://unsere.post.at/geschickt-wie-du/was-ist-phishing-und-woran-erkenne-ich-es,118.html Internetbetrug: Was ist Phishing?

Den Begriff Phishing haben Sie sicher schon einmal gehört. Doch was dahintersteckt, wissen die wenigsten Menschen konkret. Phishing ist eine Wortneuschöpfung, die sich aus den Begriffen „password“ und „fishing“ zusammensetzt. Frei übersetzt kann man also sagen, dass es sich beim Phishing um das „Fischen“ nach Passwörtern handelt.

Betroffene erhalten bei einem Phishing-Versuch beispielsweise eine E-Mail, die optisch und in ihrem Aufbau wirkt, wie eine offizielle Nachricht eines Dienstleisters. Meist werden die Empfänger*innen darin aufgefordert, ihre Logindaten über einen in der E-Mail enthaltenen Link zu einer Website zu übermitteln. Als Grund wird in der Mail häufig der Ablauf der Kreditkarte oder aber eine Kontosperrung angegeben. Leider ist auch immer häufiger der Paketsektor von diesem Problem betroffen. Hier handelt es sich mehrheitlich um Zahlungsaufforderungen, die getätigt werden müssen, um ein vermeintliches Paket zu erhalten.

Warum es für viele Menschen so schwer ist, eine Phishing-E-Mail von einer echten E-Mail eines Dienstleisters zu unterscheiden und wie es dennoch gelingen kann, Internetbetrug zu erkennen, erfahren Sie in diesem Artikel.

Woran erkenne ich eine Phishing-E-Mail?

Auf den ersten Blick lässt sich eine Phishing-E-Mail kaum bis gar nicht von einer offiziellen Nachricht unterscheiden. Denn Betrüger*innen sind häufig Profis auf ihrem Gebiet und informieren sich im Vorfeld sehr genau darüber, wie beispielsweise ein Geldinstitut seine E-Mails und Briefe aufbaut. Dabei kommt es beispielsweise auf verwendete Schriftarten, Farben und das Logo an. Je detailgetreuer eine Betrugs-E-Mail nachgebaut ist, desto höher ist für die Betrüger*innen die Chance, tatsächlich an die gewünschten Daten zu kommen. Gleichzeitig fällt es Betroffenen durch das originalgetreue Design und die direkte Ansprache ihrer Person in der E-Mail umso schwerer, einen Betrugsversuch zu enttarnen.

Wenn Sie sich unsicher sind, ob eine E-Mail oder eine Nachricht tatsächlich von dem*der vermeintlichen Absender*in kommt, können Sie als Erstes diese Punkte prüfen:

  1. Kommen in der Nachricht Rechtschreibfehler vor?
    Häufig verfassen Absender*innen von Phishing Nachrichten Texte in mehreren Sprachen bzw. lassen diese von Übersetzungstools übersetzen und so kommt es in den E-Mails zu Rechtschreibfehlern. Das kann von einer unnachvollziehbaren Beistrichsetzung über fehlende Umlaute bis zu einer fehlerhaften Groß- und Kleinschreibung oder Grammatik gehen. Wenn Sie sich hier selbst unsicher fühlen, nutzen Sie diverse Online Tools zur Rechtschreibkorrektur, um Fehler aufzuspüren. Hierfür eignen sich zum Beispiel kostenlose Tools wie Spellboy oder Duden Mentor.
  2. Ist die Absenderadresse der E-Mail kryptisch?
    Erhalten Sie eine E-Mail, die sich als Nachricht der Österreichischen Post ausgibt, können Sie direkt den Absender*innennamen prüfen. Enthält dieser Name kryptische Zeichenkombinationen und nicht nachvollziehbare Namen, kann dies ein Hinweis auf Spam oder einen Phishing-Versuch sein. 
  3. Ist das Logo in der Mail verpixelt? Sieht die verlinkte Webseite echt aus?
    Da hochauflösende Logodaten von Unternehmen nicht immer frei im Internet zugänglich sind, müssen sich Internetbetrüger*innen weniger hochwertiger Dateien bedienen. Diese erkennen Sie daran, dass das Logo unscharf oder verpixelt ist. Auch Farbabweichungen zum Original sind möglich. Bei Unsicherheit empfiehlt es sich auch immer, das Impressum der Website zu prüfen.
  4. Passt der Inhalt der Nachricht zur Sachlage?
    Steht in einer Phishing Mail beispielsweise, dass Ihre Kreditkarte bald abläuft, sollten Sie einen Blick in Ihre Vertragsunterlagen werfen. Denn dort ist meist vermerkt, dass Sie von Ihrem Kreditinstitut automatisch eine neue Karte zugeschickt bekommen, bevor die alte abläuft. Gleiches gilt für Zahlungsaufforderungen, die Pakete betreffen, die Sie gar nicht erwarten. Sind Sie unsicher, sollten Sie lieber einmal mehr bei Ihrem Anbieter anrufen und nachfragen, ob die Mail tatsächlich von dort abgeschickt wurde.
  5. Werden Sie in der E-Mail zu Zahlungen aufgefordert?
    Sie laufen Gefahr, auf Internetbetrug reinzufallen! Spätestens jetzt sollten Sie die Mail schließen. Öffnen Sie keinesfalls darin enthaltene Links zu externen Webseiten. Kein seriöses Unternehmen wird Ihnen zusammenhanglos Zahlungsaufforderungen schicken. Sobald Sie auch nur ansatzweise unsicher sind, gehen Sie wie bereits erwähnt lieber den Weg der direkten Kommunikation und fragen Sie beim Kundenservice des vermeintlichen Absenders nach.
  6. Nutzen Sie Websites wie www.watchlist-internet.at oder informieren Sie sich unter post.at/co/c/gefahren-im-internet
    Dort finden Sie weitere Informationen zu aktuellen Betrugs-Patterns und was Sie tun können.

Oftmals werden in betreffenden Mails sensible Daten abgefragt. Das kann beispielsweise die Aufforderung sein, die eigenen Kontodaten inklusive der (Online)-Pin in ein Login Formular einzutragen. Wird dieser Aufforderung in der E-Mail nachgekommen, erhalten Betrüger*innen rasch sämtliche erforderlichen Daten, um beispielsweise Transaktionen von dem Konto des Opfers vorzunehmen.

Was passiert, wenn ich eine Phishing-E-Mail öffne?

Haben Sie eine E-Mail von uns oder einem anderen Anbieter in Ihrem Postfach, können Sie oft nicht auf den ersten Blick erkennen, ob es sich dabei um einen Betrugsversuch handelt oder nicht. Bestenfalls hat der integrierte Spam-Filter in Ihrem Postfach die Nachricht bereits in den Spam-Ordner verschoben. Sollte das nicht der Fall sein und Sie öffnen die E-Mail, passiert in aller Regel erstmal nichts.

Denn der Phishing-Versuch zielt darauf ab, sensible Daten von Ihnen zu erfragen und zu erhalten. Dafür müssen Sie diese aber erstmal auf der Website der Betrüger*innen eingeben. Im Gegensatz zu einem Virus, das per E-Mail verschickt wird, ist das Öffnen einer Phishing-E-Mail also grundsätzlich erstmal weniger riskant.

Die betreffende E-Mail enthält in der Regel aber einen Button oder eine Internetadresse, die direkt verlinkt ist. Wenn Sie diesen Link anklicken, gelangen Sie auf eine Seite, die oftmals der tatsächlichen Website des vermeintlichen Anbieters täuschend ähnlichsieht, aber in Wirklichkeit von Betrüger*innen betrieben wird. Diese hoffen, dass Sie dort Ihre sensiblen Logindaten eingeben, um sich so Zugang zu Ihrem Konto zu verschaffen und illegale Zahlungen zu veranlassen.

Besonders gefährlich ist dies unter anderem bei dem Versuch einer späteren Strafverfolgung. Denn die betrügerische Website wird nach wenigen Stunden oder Tagen wieder aus dem Netz genommen, kann aber bis dahin einen immensen finanziellen Schaden angerichtet haben. 

Welche Rechte habe ich als Opfer von einem Phishing Angriff?

Sobald Sie erkennen, dass Sie von einem Internetbetrug betroffen sind und dadurch möglicherweise sogar viel Geld verloren haben, sollten Sie sich unbedingt bei der Polizei melden, und dem tatsächlichen Websitebetreiber (zum Beispiel Ihrer Bank, der Post etc.) umgehend Bescheid geben! 

Leider ist es oft schwer, die Täter*innen zu finden und zu identifizieren, aber manchmal gelingt es auf diese Weise doch, das verlorene Geld zumindest teilweise zurückzuholen.

 

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Thu, 29 Jun 2023 10:00:00 +0200
<![CDATA[Der richtige Umgang mit Rücksendungen]]> https://unsere.post.at/geschickt-wie-du/der-richtige-umgang-mit-ruecksendungen,177.html Rücksendungen erfolgreich verschicken

Verstrichene Abholfristen, verweigerte Annahmen, fehlerhafte Adressierungen: Es gibt sehr viele Gründe für Rücksendungen, bei denen eine Postsendung an den Absender zurückgeschickt werden muss. Mit Unterstützung unserer langjährigen und erfahrenen Kundenservice-Mitarbeiterin, Ute Wallascheck, wollen wir heute über die häufigsten Gründe für Rücksendungen aufklären und natürlich auch Tipps geben, wie man diese zumeist unfreiwilligen Retouren vermeiden kann.

Wie kann es zu einer „unfreiwilligen“ Rücksendung kommen?

Sendungen können aus diversen Gründen zurückgeschickt werden: Zum Beispiel, wenn der*die Empfänger*in die Sendung nicht annehmen kann oder möchte (und daher die Annahme verweigert oder die Abholfrist verstreichen lässt).

Gelegentlich kann eine Rücksendung aufgrund falscher Frankierung oder Produktwahl notwendig sein, z.B. wenn man in einer SB-Zone versehentlich ein Inlandsprodukt wie das Päckchen M für eine Adresse im Ausland verwendet, oder wenn man eine Paketmarke erstellt, die nicht für die tatsächliche Größe der Sendung ausreicht.

Die Liste von Gründen geht noch ein bisschen weiter, aber der Hauptgrund ist in der Regel ein Problem hinsichtlich der Anschriften, also wenn eine Sendung falsch oder unvollständig adressiert ist und deshalb keiner Abgabestelle bzw. keiner Empfangsperson zugeordnet werden kann.

Wie kann eine Retoure vermieden werden?

Im besten Fall informierst du dich vorher direkt bei der Firma, wohin deine Retoursendung geschickt werden soll und wer zu welchem Zeitpunkt die Portokosten begleicht. Einige Firmen nehmen zum Beispiel keine unfreien Pakete an oder haben spezielle Adressen für ihre Rücksendungen. Das kann dann mitunter zu Transportproblemen führen.

Je nach Produkt gibt es außerdem bestimmte Höchstgrenzen für Größe und Gewicht deiner Sendung. Informiere dich deshalb zur Sicherheit auf unserer Website, bei unseren Kolleg*innen in der Filiale oder dem Kundenservice, ob deine Produktart bzw. Frankierung zu deiner Sendung passt.

Wer seine*ihre Sendung richtig verpackt, richtig frankiert und richtig adressiert kann eine Rücksendung in (fast!) allen Fällen verhindern. Wenn du dazu spezielle Fragen hast, dann steht dir unser Kundenservice jederzeit zur Verfügung, zusätzlich kann ich auch unsere praktischen Folder „Optimal Verpacken“ und „richtig Adressieren“ für Brief- und Paketsendungen empfehlen.


Mitarbeiter*in scant Paket auf Foerderband in Logistikzentrum

Kannst du uns ein paar generelle Tipps zum richtigen Adressieren geben?

Für die Post ist es wichtig, dass unsere Zustellkräfte eine Sendung so schnell und zweifelsfrei wie möglich der richtigen Abgabestelle zuordnen können. Bei einer vollständigen und korrekten Anschrift schaffen das nicht nur dein*e Stammzusteller*innen mit seinen*ihren zusätzlichen Vorkenntnissen, sondern auch ganz neue Mitarbeiter*innen oder Urlaubsvertretungen - und das prompt und zuverlässig!

Damit wir deine Sendung gut an ihr Ziel bringen können, brauchen wir darauf zumindest Name, Postleitzahl, Ort, Straßenname und Hausnummer des*der Empfänger*in. Sobald es an der betroffenen Abgabestelle mehrere Parteien gibt, ist auch zusätzlich eine Wohnungs- bzw. Topnummer und - falls dort vorhanden - eine Stiegennummer notwendig.

Grundsätzlich stellen wir nach Adressen zu, aber achte bitte auch beim Namen des*der Empfänger*in darauf, dass hier keine Angaben fehlen oder für Unklarheit sorgen: Schickst du einem Freund etwas an seinen Arbeitsplatz? Vergiss dann bitte auch zusätzlich den Namen seiner Firma oder seinem Geschäft nicht, damit wir ihn schnell finden! Wohnt deine Bekannte Frau Claudia Musterfrau gerade kurzzeitig bei Familie Müller und ist dort weder an der Klingel noch am Briefkasten angeschrieben? Dann kannst du zum Beispiel an „Claudia Musterfrau" adressieren und schreibst in die nächste Zeile "c/o Familie Müller" - das steht für "care of" und ist sinngemäß etwa als "(wohnhaft) bei" zu verstehen.

Als Empfänger*in von Sendungen kannst du bei dieser Gelegenheit darauf achten, dass deine Klingel und dein Briefkasten gut leserlich mit Name und/oder Topnummer beschriftet sind – oder dass zumindest keine falschen Angaben wie z.B. die Namen der Vormieter*innen darauf kleben. Apropos: Denk nach einem Umzug bei Gelegenheit daran, Benutzerkonten bei Versandhändler*innen zu aktualisieren, damit deine nächste Bestellung nicht versehentlich an deine alte Adresse geht!

Bei Auslandssendungen muss die Anschrift einmal im lateinischen Alphabet angegeben sein, damit wir sie auch bei uns gut verarbeiten können. Wenn im Zielland ein anderes Schriftsystem (z.B. kyrillische Schrift) verwendet wird, dann kannst du die Adresse auch zusätzlich in dieser Schrift anbringen. Übrigens setzen viele unserer Zustellpartner*innen im Ausland auf elektronische Benachrichtigungen oder telefonische Kontaktaufnahme mit den Empfänger*innen: Falls du also die Möglichkeit hast, bei Sendungen ins Ausland die E-Mail-Adresse oder Telefonnummer des*der Empfänger*in anzugeben, dann kann das für die reibungslose Zustellung und Benachrichtigung im Zielland eine große Unterstützung sein.

Bonustipp: Wenn du eine Verpackung wiederverwendest, dann sei gründlich beim Entfernen von alten Adressklebern oder Strichcodes, damit es zu keiner Verwechslung mit einer vorherigen Adresse kommt. Stell außerdem immer sicher, dass man auf deiner Sendung gut erkennt, wer Absender*in und wer Empfänger*in ist. Das kannst du mit der richtigen Formatierung und Platzierung erreichen, besonders wenn du zusätzlich Name und Adresse des*der Absender*in einmal gut leserlich durchstreichst.

Was kann ich tun, wenn es zu einer Rücksendung kommt?

Schau im Tracking auf post.at/tracking nach, ob dort bereits der Grund der Rücksendung angeführt ist. Falls möglich und notwendig, halte Rücksprache mit dem*der Empfänger*in oder Absender*in, um schon im Vorfeld mögliche Probleme abzuklären: Wurde die Annahme verweigert oder die Sendung absichtlich nicht abgeholt? An welche Anschrift wurde die Sendung geschickt und ist diese richtig, vollständig und aktuell? Vielleicht lässt sich der Rücksendegrund so bereits klären!

Falls nicht, sind wir im Kundenservice für dich da, um zu prüfen, was genau passiert ist und wie man das Problem in Zukunft vermeiden kann. Ja, das gilt selbstverständlich, auch falls der Fehler einmal bei uns liegt: Die betroffene Dienststelle wird dann informiert, damit die notwendigen Schritte zur Qualitätssicherung unternommen werden können! Halte bitte immer die betroffene Sendungsnummer bereit, damit wir uns dein Anliegen zügig ansehen können.

Beachte bitte noch Folgendes: Sobald eine Rücksendung eingeleitet wurde, lässt sich dieser Transportprozess in den meisten Fällen leider nicht mehr umkehren. Eine Neuzustellung können wir sehr selten anbieten: Wenn du Empfänger*in bist, dann setz dich bitte für alle weiteren Schritte (wie z.B. die Neuaussendung einer Bestellung) am besten mit dem*der Absender*in Verbindung. Wenn du der*die Absender*in selbst bist, dann unterstützen wir dich natürlich gerne bei der Klärung des Rücksendegrundes und sagen dir, wie es bei einer Neuaufgabe beim nächsten Mal reibungslos funktioniert. Falls es dann Grund zur Reklamation gibt, können wir auch das mit dir abklären.

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Thu, 15 Jun 2023 09:27:00 +0200
<![CDATA[Überquellender Briefkasten? Nicht mit dem Urlaubsfach]]> https://unsere.post.at/geschickt-wie-du/ueberquellender-briefkasten-nicht-mit-dem-urlaubsfach,173.html Endlich kein Chaos mehr im Postfach – Das Urlaubsfach schafft Abhilfe!

Du bist länger nicht da und möchtest nicht, dass deine Post sich im Briefkasten stapelt oder Behörden sich über eine ausbleibende Antwort wundern? - Die Services der digitalen Post sind zur Stelle! Wir bewahren deine Post sicher auf und stellen diese auf Wunsch nach deinem Urlaub zu.

Mann paddelt mit Boot und Hund über den See

Wie richtige ich mein Urlaubsfach ein?

Dein Urlaubsfach lässt sich ganz einfach online,in deiner Postfiliale oder einem Post Partner einrichten. Damit dein Urlaubsfach auch rechtzeitig aktiv ist und korrekt funktioniert gilt es einige Dinge zu beachten:

  • Die Deadline für das Beantragen des Urlaubsfachs ist spätestens drei Arbeitstage vor Urlaubsbeginn. Wir brauchen diesen Vorlauf, um dein Urlaubsfach einzurichten.
  • Gib sowohl die Adresse sowie die Personen an, deren Post im Urlaubsfach gelagert werden soll (das ist wichtig, wenn du in einem Mehrpersonenhaushalt, z.B. einer WG, wohnst).
  • Wähle die Sendungsarten, die in dein Urlaubsfach zugestellt werden sollen.
  • Mach dir außerdem Gedanken dazu, wie du die Sendungen nach deiner Rückkehr erhalten willst: Du kannst die Sendungen bequem zu dir nach Hause zustellen lassen oder in deiner Benachrichtigungsfiliale abholen.

Du kannst übrigens bestehende Aufträge vor Ablauf jederzeit verlängern. Bitte beachte aber, dass ein Urlaubsfach nur für maximal 28 Tage beauftragt werden kann.

Kein Stress mit versäumten Behörden-Fristen mit der Abwesenheitsmitteilung

Du brauchst kein Urlaubsfach aber möchtest sicherstellen, dass du während deiner Abwesenheit, keine behördlichen Fristen verpasst? Dann solltest du uns unbedingt über deine Ortsabwesenheit informieren! Mit der Abwesenheitsmitteilung, werden RSa- und RSb-Briefe, die während deiner Abwesenheit für dich eintreffen, an den Absender mit dem Vermerk "ortsabwesend" zurückgeschickt. Die Behörde sendet das Schriftstück dann erst nach Ablauf deiner Ortsabwesenheit erneut an dich, so dass die Frist erst ab diesem Zeitpunkt zu laufen beginnt.

Wenn auch du eine Ortsabwesenheitserklärung abgeben möchtest, kannst du diese kostenlos und für eine maximale Laufzeit von einem Jahr beantragen.

 
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Wed, 12 Apr 2023 12:46:00 +0200
<![CDATA[Mein Paket bequem umleiten oder ablegen lassen]]> https://unsere.post.at/geschickt-wie-du/mein-paket-bequem-umleiten-oder-ablegen-lassen,172.html Die Paketumleitung und die Abstellgenehmigung - was ist das eigentlich?

In unserer Beitragsreihe zur "Digitalen Post" nehmen wir unsere Online Services genauer unter die Lupe.
In diesem Beitrag erfahrt ihr alles rund um die Paketumleitung und die Abstellgenehmigung.
Damit ihr für alle Eventualitäten gewappnet seid, wenn es um den Empfang von Sendungen geht.

Du kennst es sicherlich - du erwartest eine wichtige Lieferung und bist den ganzen Tag zuhause, aber sobald du kurz das Haus verlässt, kommt die Post und hinterlässt einen Abholschein. Auch wer nicht gerade dauerhaft im Homeoffice arbeiten kann, kennt das Problem: wenn die Post kommt, ist man selten auch da. Wir verstehen das sehr gut und bieten euch geschickte Lösungen an, um das Leben ein wenig leichter zu gestalten.

Mein Paket an meinem Wunschort

Kund*innen holen Paket aus Abholstation

Mit unserem Zustelldienst kannst du ganz einfach dein Paket österreichweit an eine Filiale, einen Partner-Shop (Postfiliale, Post Partner*in oder Hermes PaketShop) oder eine Abholstation umleiten lassen. Alternativ kannst du auch eine*n Wunsch-Nachbar*in angeben, damit das Paket dort abgestellt wird.

Deine Vorteile auf einen Blick:

  • Umleitung zu zahlreichen Zustellorten
  • Sendungen werden zugestellt – auch wenn du nicht zuhause bist.
  • Die Paketumleitung spart Zeit, Wege und CO2.
  • Die elektronische Benachrichtigung per E-Mail gibt dir Bescheid, sobald das Paket an deinem Wunschort angekommen ist

Die Paketumleitung lässt sich einmalig beauftragen. Das passiert über die Sendungsverfolgung, oder in der Post App. Auf Wunsch kannst du die gewählte Zustelloption aber jederzeit für einzelne Sendungen ändern oder stornieren und die Sendung einfach zu dir nach Hause kommen lassen.

Für wie lange kann ich eine Paketumleitung beauftragen?

Wusstest du, dass wir außerdem den Service "Paketumleitung Dauerhaft" anbieten? Damit ist es dir möglich, für bis zu zwei Jahre deine Sendungen an den Ort deiner Wahl liefern zu lassen. Dabei ist die Einstellung der dauerhaften Umleitung jederzeit nach deinen Bedürfnissen anpassbar.

Du willst einen Auftrag starten? Hier geht’s zu unserem Online Service Paketumleitung

 

Die Abstellgenehmigung – der Abstellort im eigenen Garten?

Am einfachsten ist es natürlich, wenn das Paket direkt zu dir nach Hause kommt. Dann musst du dir nicht die Mühe machen, die Sendung von irgendwo abzuholen und bist nicht an die Öffnungszeiten der Filiale gebunden. Mit unserer kostenlosen Abstellgenehmigung kannst du sicherstellen, dass deine Sendungen direkt vor die Haustür gebracht werden. Unsere Zusteller*innen werden, wenn du nicht zu Hause anzutreffen sein solltest, eingeschriebene Briefe, Päckchen, kleine Pakete oder Post Express-Sendungen direkt in deinen Briefkasten legen.

Zusteller legt Paket in Gartenhaus ab

Handelt es sich jedoch um größere Pakete, brauchen wir deine Unterstützung: Gib uns einfach einen geeigneten, sicheren Wunsch-Platz an deiner Adresse bekannt, an dem wir die Sendung abstellen dürfen. So ist deine Sendung da, wo es für dich am besten passt, und du musst dir keine Gedanken über die Abholung machen.

Bitte beachte, dass diese Option nicht für Inkasso- oder Wertsendungen, RSa/b-Briefe oder persönliche bzw. eigenhändig zuzustellende Sendungen verfügbar ist. Wir möchten gewährleisten, dass deine Sendungen sicher und geschützt bei dir ankommen.

Alles klar? Dann nutze noch heute unsere kostenlose Abstellgenehmigung  und erhalte deine Lieferungen bequem direkt vor deine Haustür!

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Wed, 12 Apr 2023 11:34:00 +0200